Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge der PEARLS EVENTS GmbH (“PEARLS EVENTS“) und ihren Auftraggebern, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.2
Diese Auftragsbedingungen gelten in der jeweils gültigen Version auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, sofern bei Zusatzverträgen, Auftragserweiterungen und/oder anderen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und PEARLS EVENTS nicht ausdrücklich auf ihre Geltung hingewiesen wird.
1.3
Entgegenstehende Auftragsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, diese werden von PEARLS EVENTS ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4
Dritte können aus dem Vertrag zwischen PEARLS EVENTS und dem Auftraggeber nur dann Ansprüche herleiten, wenn dies im jeweiligen Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde; in diesem Fall finden diese Auftragsbedingungen auch im Verhältnis zu den jeweils berechtigten Dritten Anwendung.
2. Umfang des Auftrags
2.1
Der Umfang des Beratungsauftrags wird im Einzelfall vertraglich zwischen dem Auftraggeber und PEARLS EVENTS vereinbart.
2.2
Gegenstand des Auftrags ist jeweils die Leistung der vereinbarten Dienste, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
2.3
PEARLS EVENTS ist bei der Erbringung der Beratungsleistung weisungsfrei und handelt in eigener Verantwortung. Es besteht keine Bindung an einen Arbeitsort oder eine bestimmte Arbeitszeit.
2.4
PEARLS EVENTS bzw. die von ihr zur Erbringung der geschuldeten Dienste eingesetzten Berater übernehmen im Zusammenhang mit den von ihnen zu erbringenden Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung beim Auftraggeber.
2.5
Alle etwa im Zusammenhang mit der beauftragten Leistung stehenden Beschlussgegenstände sind vom Auftraggeber nach eigener Abwägung der hiermit gegebenenfalls verbundenen Chancen und Risiken eigenverantwortlich zu entscheiden. Die Leistungen von PEARLS EVENTS beschränken sich auf die Vorbereitung – insbesondere die Ermittlung, Aufbereitung und Auswertung hierfür gegebenenfalls relevanter Informationen.
2.6
PEARLS EVENTS erbringt ihre Leistung auf der Grundlage der im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorhandenen Sach- und Rechtslage. Ändert sich diese nachträglich, ist PEARLS EVENTS nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf diese Änderungen und sich hieraus ggf. ergebende Konsequenzen hinzuweisen.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
3.1
Erfüllungsort der beauftragten Beratungsleistung sind mangels abweichender ausdrücklicher Vereinbarung die Büroräume der PEARLS EVENTS am Sitz der Gesellschaft in Köln.
3.2
Wird eine Leistungserbringung durch PEARLS EVENTS am Geschäftssitz des Auftraggebers vereinbart, sorgt dieser dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei der Erfüllung des Auftrags ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.3
Der Auftraggeber erkennt an, dass eine möglichst vollständige Information von PEARLS EVENTS vor und während der Ausführung des Auftrags über alle möglicherweise auftrags- relevanten Tatsachen die notwendige Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Beratungsleistung darstellt. Dies gilt auch für solche Umstände, die erst während der Ausführung des Auftrags durch PEARLS EVENTS bekannt werden.
3.4
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass PEARLS EVENTS auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von PEARLS EVENTS bekannt werden.
3.5
Die ordnungsgemäße Erfüllung der in dieser Ziffer 3 postulierten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers wird von PEARLS EVENTS für etwaige Honorarschätzungen und/oder Pauschalhonorarvereinbarungen regelmäßig als gegeben unterstellt. Sollte sich die Annahme im Einzelfall als unzutreffend erweisen, wird PEARLS EVENTS mit dem Auftraggeber über eine notwendige Anpassung der vorgenannten Beträge sprechen.
3.6
Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Mitwirkung im zeitlichen Rahmen der Geschäftszeiten der PEARLS EVENTS zu erbringen, auf den vereinbarten Kommunikationskanälen zu agieren und die im Einzelauftrag definierten Reaktionszeiten einzuhalten.
3.7
Die regulären Geschäftszeiten der PEARLS EVENTS GmbH sind Montag und Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr und Dienstag bis Donnerstag von 10:00 bis 18:00 Uhr. Innerhalb dieser Zeiten erfolgen die Kommunikation und Bearbeitung von Anfragen. Anfragen außerhalb dieser Zeiten sowie an gesetzlichen Feiertagen werden am nächsten Werktag bearbeitet.
3.8
Absagen von zuvor einvernehmlich abgestimmten Terminen sind wie folgt geregelt:
- Absagen >48 Stunden vor dem Termin werden aus Kulanz ohne Gebühr storniert.
- Absagen zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Termin werden mit 50% des vereinbarten Terminberatungsvolumens berechnet.
- Absagen <24 Stunden vor dem Termin lösen ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des vereinbarten Terminberatungsvolumens aus.
4. Berichterstattung
4.1
Soweit PEARLS EVENTS nach gegebener Vereinbarung im Rahmen der Bearbeitung ihres Auftrags gegenüber dem Auftraggeber Ergebnisse schriftlich zu berichten hat, ist allein diese schriftliche Darstellung maßgebend.
5. Verschwiegenheit
5.1
PEARLS EVENTS wird über Tatsachen und Umstände und geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, des Auftraggebers, die ihr im Zusammenhang mit einem Beratungsauftrag anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen bewahren. Das gilt insbesondere auch für den Inhalt der Beratungsleistung und etwa in diesem Zusammenhang geschaffene Werke, insbesondere auch Informationen und Daten über Kunden des Auftraggebers.
5.2
Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber Dritten, denen sich PEARLS EVENTS zur Erbringung ihrer Leistungen bedient, sofern PEARLS EVENTS sicherstellt, dass diese Dritten in gleicher Weise wie PEARLS EVENTS zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
5.3
Die Verschwiegenheitspflicht gilt unbegrenzt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Sie gilt nicht für solche Umstände und/oder Tatsachen, die öffentlich bekannt sind und/oder während oder nach Erbringung der Leistung von PEARLS EVENTS ohne Zutun von PEARLS EVENTS öffentlich bekannt werden. Eine weitere Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht gilt im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
5.4
PEARLS EVENTS ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers, sein Logo und die Art seiner Tätigkeit im Verhältnis zu Dritten als Referenz zu verwenden. In diesem Zusammenhang entbindet der Auftraggeber PEARLS EVENTS im Voraus von der Pflicht zur Verschwiegenheit.
6. Datenverarbeitung und Kommunikation
6.1
Mit der Bekanntgabe seiner E-Mail-Adresse ermächtigt der Auftraggeber PEARLS EVENTS ausdrücklich, über diese E-Mail-Adresse mit ihm zu kommunizieren, insbesondere Dokumente, Daten, Stellungnahmen sowie sonstige Informationen zu übermitteln. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Informationen, die auf diese Weise übermittelt werden, technisch nicht vollständig vor dem Zugriff außenstehender Dritter geschützt, irrtümlich fehlgeleitet oder überhaupt nicht zugestellt werden können. Die Übermittlung einer unverschlüsselten E-Mail birgt das Risiko, dass diese Nachricht von einem unbefugten Dritten abgefangen und ihr Inhalt offengelegt wird. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die E-Mail-Kommunikation zu verschlüsseln oder eine Verschlüsselung zu verlangen. In Kenntnis, der mit der unverschlüsselten E-Mail-Kommunikation verbundenen Risiken erklärt sich der Auftraggeber mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern damit einverstanden, dass PEARLS EVENTS auch über unverschlüsselte E-Mails, einschließlich darin enthaltener Informationen und beigefügter Dokumente, an den Auftraggeber oder an der Auftragserfüllung beteiligte Dritte kommuniziert.
6.2
Obwohl PEARLS EVENTS Maßnahmen zum Schutz der bei ihr gespeicherten Daten getroffen hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die von PEARLS EVENTS übermittelten Dateien mit einem Virus befallen sind. Der Auftraggeber hat daher sämtliche Dateien, die er PEARLS EVENTS zur Verfügung stellt oder von PEARLS EVENTS erhält, vor dem Versenden bzw. Öffnen mit geeigneter Anti-Viren-Software zu überprüfen.
6.3
Bei einem von PEARLS EVENTS schuldhaft verursachten Verlust von Daten beim Auftraggeber haftet PEARLS EVENTS nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn und soweit die Datensicherung Teil der von PEARLS EVENTS zu erbringenden Leistungen ist.
6.4
Stellt der Auftraggeber PEARLS EVENTS Software und/oder Hardware zur Verfügung, die PEARLS EVENTS zur Erbringung ihrer Leistungen verwenden soll, so hat er sicherzustellen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Soft- und Hardware durch PEARLS EVENTS durch ausreichende von etwa vorhandenen dritten Schutzrechtsinhabern eingeräumte Lizenzen und/oder sonstige Nutzungs- und Verwertungsrechte abgedeckt ist. PEARLS EVENTS darf im Verhältnis zum Auftraggeber in diesem Fall ohne weitere eigene Prüfung von einer wirksamen Einräumung der betreffenden Nutzungs- und Verwertungsrechte ausgehen.
6.5
Der Auftraggeber willigt ein, dass seine personenbezogenen und sonstigen zur Verfügung gestellten Daten bei PEARLS EVENTS elektronisch gespeichert werden.
6.6
PEARLS EVENTS ist berechtigt, die ihr im Rahmen des Auftrags anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung zu verarbeiten. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er im Hinblick auf die Verarbeitung dieser Daten alle gesetzlich erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, insbesondere sämtliche für eine Verarbeitung dieser Daten gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen der Betroffenen vorliegen.
6.7
PEARLS EVENTS kann sich für die Verarbeitung vertraulicher Informationen und für das Hosting von Daten auf Serverstrukturen mit Cloud-Charakter sowie für den Aufbau und den Betrieb der notwendigen IT-Infrastruktur dritter Personen bedienen. PEARLS EVENTS ist berechtigt, solchen Dritten (und wiederum deren jeweiligen Unterauftragnehmern), die sich jeweils innerhalb der EU (z.B. Irland und Niederlande) oder außerhalb der EU (z.B. USA) befinden können, Zugang zu vertraulichen Informationen zu gewähren und diese physisch an sie zu übermitteln.
6.8
PEARLS EVENTS übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die vorstehend unter Ziffern 6.1 bis 6.7 aufgeführten Risiken sowie den Verlust von personenbezogenen Daten entstehen, soweit der Schaden auf einfacher Fahrlässigkeit beruht.
7. Zusammenarbeit mit Dritten
7.1
PEARLS EVENTS ist berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung der Dritten erfolgt ausschließlich durch PEARLS EVENTS selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und Auftraggeber.
7.2
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit PEARLS EVENTS keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich PEARLS EVENTS zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch PEARLS EVENTS anbietet.
8. Geistiges Eigentum
8.1
Die Urheberrechte an allen etwa im Zusammenhang mit dem Auftrag von PEARLS EVENTS und/oder einem von ihr beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Analysen, Plänen, Gutachten, Programmen, Entwürfen, Berechnungen, Zeichnungen etc.) verbleiben bei PEARLS EVENTS.
8.2
Diese Werke dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von PEARLS EVENTS zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung / Verbreitung des Werkes eine Haftung von PEARLS EVENTS – insbesondere etwa für die Richtigkeit des betreffenden Werkes – gegenüber Dritten.
8.3
Ein Verstoß gegen die Bestimmung in vorstehender Ziffer 8.2 stellt immer einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Beratungsauftrags und zur Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und / oder Schadensersatz durch PEARLS EVENTS dar.
9. Haftungsbegrenzung
9.1
PEARLS EVENTS haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für Schäden – ausgenommen bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von PEARLS EVENTS beigezogene Dritte zurückgehen.
9.2
Die Haftung von PEARLS EVENTS für Schadensersatzansprüche jeder Art – ausgenommen bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. – ist bei einfach fahrlässig verursachten Schäden auf EUR 1.000.000 (in Worten: eine Million Euro) beschränkt. Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen PEARLS EVENTS auch gegenüber Dritten zu. Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem zwischen PEARLS EVENTS und dem Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung von PEARLS EVENTS her, gilt der vorgenannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. Ein einzelner Schadensfall im Sinne von dieser Ziffer 9.2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.
9.3
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
9.4
Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis dafür zu erbringen, dass ein Schaden auf ein Verschulden von PEARLS EVENTS und/oder einen von ihr jeweils eingeschalteten Dritten zurückgeht.
9.5
Geht ein Schaden auf das schuldhafte Verhalten eines von PEARLS EVENTS zur Leistungserbringung eingeschalteten Dritten zurück, kann PEARLS EVENTS einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise dadurch erfüllen, dass PEARLS EVENTS diesem etwa korrespondierende Schadensersatzansprüche von PEARLS EVENTS gegenüber dem betreffenden Dritten abtritt. Der Auftraggeber wird sich dann vorrangig an diesen Dritten halten.
10. Honorar
10.1
PEARLS EVENTS wird die von ihr erbrachten Beratungsleistungen grundsätzlich monatlich, bei hohen Volumina auch in kürzeren Intervallen, abrechnen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch PEARLS EVENTS fällig. PEARLS EVENTS kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen von PEARLS EVENTS auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
10.2
Die Abrechnung erfolgt mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung jeweils nach Zeitfortschritt anhand der geleisteten Beratungstage/-stunden aufgrund der jeweils anwendbaren Tages-/Stundensätze. Die Tages-/Stundensätze verstehen sich als Nettohonorar. PEARLS EVENTS wird die Tages-/Stundensätze in angemessenen Intervallen regelmäßig erhöhen – jedoch nicht früher als 12 Monate vor dem erstmaligen Vertragsschluss mit dem Auftraggeber. Soweit die von PEARLS EVENTS intendierte Preiserhöhung über die allgemeine Teuerungsrate (Aufsatzpunkt Jahr des Vertragsschlusses) hinausgeht, bedarf die Erhöhung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Andernfalls stimmt der Auftraggeber der jeweiligen Erhöhung bereits jetzt zu.
10.3
Das Nettohonorar erhöht sich jeweils um eine Auslagenpauschale in Höhe von 5%, die sämtliche üblicherweise entstehenden Aufwendungen, einschließlich Telekommunikation, Datensicherung, Backoffice, Software-Lizenzen, sowie die Nutzung technischer Geräte umfasst.
10.4
Reisekosten werden nach Aufwand separat abgerechnet. Diese umfassen Fahrtkosten, Übernachtungskosten sowie sonstige im Rahmen der Reise entstehende notwendige Auslagen.
10.5
Alle vorgenannten Beträge (Netto-Honorar und Auslagen) erhöhen sich jeweils um die gegebenenfalls anwendbare gesetzliche Mehrwertsteuer.
10.6
Kommt der Auftragnehmer mit der Zahlung fälliger Ansprüche von PEARLS EVENTS in Verzug, ist PEARLS EVENTS berechtigt, die weitere Leistungserbringung auszusetzen und ihre Leistungen zurückzuhalten, bis die überfälligen Ansprüche erfüllt sind. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch PEARLS EVENTS wird hierdurch nicht berührt.
10.7
PEARLS EVENTS ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
11. Dauer des Vertragsverhältnisses
11.1
Das zwischen PEARLS EVENTS und dem Auftraggeber bestehende Vertragsverhältnis kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden. Bei einer Kündigung durch PEARLS EVENTS ist § 627 Abs. 2 BGB zu beachten. Wird er von keiner Partei gekündigt, endet der Vertrag grundsätzlich mit Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.
11.2
Wird der Vertrag durch den Auftraggeber ordentlich gekündigt, hat PEARLS EVENTS neben dem angefallenen bis zum Wirksamwerden der Kündigung angefallenen Honoraren (einschließlich Auslagen) auch Anspruch auf den Ersatz ihrer gegebenenfalls nach wirksamer Kündigung im Zusammenhang mit dem Projekt noch anfallenden Kosten und Auslagen (bspw. aufgrund weiterlaufender Subunternehmerverträge). § 254 BGB gilt entsprechend.
11.3
Eine außerordentliche Kündigung ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit möglich.
12. Streitbeilegung
12.1
Im Falle von Streitigkeiten gleich welcher Art aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen PEARLS EVENTS und dem Auftraggeber werden sich die Parteien um eine einvernehmliche Regelung bemühen.
12.2
Hinsichtlich aller Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen PEARLS EVENTS und dem Auftraggeber ergeben und für die keine einvernehmliche Regelung zwischen den Parteien auf der ersten Stufe erfolgt ist, wird auf Wunsch einer Partei ein Mediationsverfahren gemäß der Mediationsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) durchgeführt.
12.3
Sollte über die Auswahl der Person des Mediators oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Nicht hiervon betroffen sind Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz oder zur Beweissicherung, die jederzeit auch neben der durchzuführenden Mediation möglich bleiben.
12.4
Als Gerichtsstand wird im Verhältnis zu Auftraggebern, die Kaufleute im Sinne von § 38 Abs. 1 ZPO sind, das Landgericht Köln vereinbart.
13. Schlussbestimmungen
13.1
Für den Vertrag zwischen PEARLS EVENTS und dem Auftraggeber (einschließlich dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen) gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie der Regelungen des UN-Kaufrechts.
13.2
Sofern und soweit die Parteien im Einzelfall von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Individualvereinbarungen getroffen haben, gehen diese den Regelungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen vor. Im Übrigen bleiben diese Allgemeinen Vertragsbedingungen anwendbar.
13.3
Änderungen und/oder Ergänzungen des zwischen PEARLS EVENTS und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages, einschließlich einer Änderung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen, bedürfen jeweils der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
13.4
Sollten einzelne der in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen aufgeführte Regelungen rechtlich unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die rechtliche Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Anwendung von § 139 BGB wird ausgeschlossen. An Stelle der unwirksamen und / oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung, die dem, was die Parteien mit der unwirksamen und / oder undurchsetzbaren Bestimmung wirtschaftlich beabsichtigt haben, am nächsten kommt. Dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken.
Die Verwendung von Rollen- oder Funktionsbezeichnungen in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen (z. B. Auftraggeber, Berater, Subunternehmer, Dritter, Mediator, etc.) in der männlichen Form bezeichnet die Rollen und Funktionen bei betroffenen natürlichen Personen unabhängig von ihrem biologischen Geschlecht und/oder ihrer sexuellen Identität, die nach dem Wunsch der Parteien von den gewählten Begriffen jeweils vollständig umfasst sein sollen.